Die Reportage zum „Fall Leon“ haben wir vom Netz genommen. Grund dafür ist, dass der der Kindesmisshandlung beschuldigte Familienvater aus München ein Angebot des Gerichts angenommen hatte, gegen ein Geständnis mit einer Bewährungsstrafe davonzukommen. Da durch das Unterlassen einer Differentialdiagnose, die zwischen Kindesmisshandlung und Impfschaden hätte mit Sicherheit unterscheiden können, keine Möglichkeit bestand, hier einen Impfschaden nachzuweisen, ist der Fall des kleinen Leon ein möglicher, aber kein sicherer Impfschaden. Da es aber genügend medizinisch nachgewiesene und auch vor Gericht anerkannte Impfschäden gibt, haben wir die Reportage „Der Fall Leon“ daher auf Youtube gelöscht.
Abschlussbericht aus der Kent-Depesche – Fall Leon – AM
Kent-Depesche – Fall Leon – AM
Ob der Vater nun sein Kind geschüttelt hat, ob er dies grundlos oder infolge einer Panikreaktion oder aufgrund eines unstillbaren und bedrohlich wirkenden schrillen Schreiens getan hat, wie es bei 15-20 Prozent aller Säuglinge nach dem Impfen vorkommt, weiss nur er allein.
Daher konzentrieren wir uns auf gutachterlich bestätigte Fälle, wo ein Impfschaden eindeutig vorliegt. Dazu gibt es die Kurzreportage „Der Fall Maya – Die dunkle Seite der heilen Impf-Welt“. Auch in diesem Fall wurde ein Elternteil der Kindesmisshandlung beschuldigt, dann aber vor Gericht freigesprochen, da hier die Faktenlage eindeutig zugunsten der fälschlich beschuldigten Mutter vorlag.